Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Spielveranstaltungen, Gameshow-Events, Teambuildings und damit zusammenhängende Zusatzleistungen der TEAMARENA Fulda. TEAMARENA ist ein Geschäftsbereich der GERRIT-Entertainment GmbH & Co. KG, Dieselstraße 25, 36041 Fulda, E-Mail: info@gerrit.de, Telefon: +49 (0) 661 2969790 (nachfolgend „TEAMARENA“).
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher ist jede natürliche Person, die überwiegend zu privaten Zwecken handelt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Individuelle Vereinbarungen und die Angaben in der jeweiligen Auftrags- oder Buchungsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn TEAMARENA ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Bucht ein Kunde für eine Gruppe, bleibt er Vertragspartner von TEAMARENA. Er ist verpflichtet, den Teilnehmern die für die Durchführung relevanten Sicherheits- und Hausregeln rechtzeitig zugänglich zu machen. Die gesetzliche Eigenverantwortung jedes einzelnen Teilnehmers bleibt unberührt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) TEAMARENA veranstaltet moderierte Team- und Gameshow-Erlebnisse. Je nach gebuchtem Paket können insbesondere Begrüßung, Einweisung, Teamaufteilung, unterschiedliche Wissens-, Geschicklichkeits-, Aktions- oder Reaktionsspiele, Showtechnik, Moderation, Auswertung, Finale und Siegerehrung enthalten sein.
(2) Der konkrete Leistungsumfang, Veranstaltungsort, Termin, Zeitrahmen, die vereinbarte Teilnehmerzahl, der Preis und gebuchte Zusatzleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder der Auftragsbestätigung.
(3) Fotos, Videos, Spielbeschreibungen und Zeitangaben auf der Website oder in Werbemitteln dienen der Veranschaulichung. TEAMARENA darf den Spielablauf und einzelne Spiele aus sachlichen Gründen, insbesondere wegen Gruppengröße, Sicherheit, technischer Verfügbarkeit oder Veranstaltungsdramaturgie, durch gleichwertige Inhalte ersetzen. Wesentliche Eigenschaften der gebuchten Leistung dürfen dadurch nicht beeinträchtigt werden. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
(4) Zusatzleistungen wie Getränke, Catering, Fotografie, Branding, Transfers, Showelemente oder weitere Spiele sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich bestätigt wurden. Wird TEAMARENA bei einer Zusatzleistung erkennbar lediglich als Vermittler tätig, kommt der Vertrag über diese Leistung unmittelbar zwischen dem Kunden und dem benannten Drittanbieter zustande.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Darstellungen auf der Website stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Buchungsanfrage oder ein Vertragsangebot abzugeben.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn TEAMARENA das Angebot des Kunden ausdrücklich durch eine Buchungs- oder Auftragsbestätigung in Textform annimmt. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung ist nur dann eine Vertragsannahme, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Buchungsbestätigung bezeichnet ist.
(3) Individuelle Angebote können innerhalb der dort genannten Bindungsfrist in Textform angenommen werden. Nach Ablauf der Bindungsfrist bedarf es einer erneuten Bestätigung durch TEAMARENA.
(4) Anfragen und Erklärungen können auch telefonisch oder über WhatsApp übermittelt werden. Eine Reservierung, Umbuchung oder sonstige Vertragsänderung wird jedoch erst verbindlich, wenn TEAMARENA sie eindeutig bestätigt hat. Der Kunde ist für die Richtigkeit seiner Kontakt- und Buchungsdaten verantwortlich.
§ 4 Preise, Teilnehmerzahl und Zahlung
(1) Es gilt der bei Vertragsschluss bestätigte Preis. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben. Gegenüber Unternehmern kann ein Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, wenn dies im Angebot eindeutig gekennzeichnet ist.
(2) Zahlungsart und Fälligkeit ergeben sich aus der Buchungs- oder Auftragsbestätigung und der Rechnung. Fehlt eine besondere Fälligkeitsangabe, ist der Rechnungsbetrag nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Gesetzliche Verzugsregelungen bleiben unberührt.
(3) Maßgeblich für die Preisberechnung ist die bestätigte Teilnehmerzahl beziehungsweise der bestätigte Gruppen- oder Paketpreis. Das Nichterscheinen einzelner Teilnehmer führt nicht zu einer Verringerung des vereinbarten Gesamtpreises. Zusätzliche Teilnehmer können nur im Rahmen der Kapazität und gegen Zahlung des hierfür geltenden Mehrpreises teilnehmen.
(4) Eine Verringerung der bestätigten Teilnehmerzahl oder des Leistungsumfangs bedarf der Zustimmung von TEAMARENA. Soweit hierdurch der Preis reduziert werden soll, gilt die Verringerung als anteilige Stornierung nach § 6.
§ 5 Kein Widerrufsrecht bei termingebuchten Veranstaltungen
(1) Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
(2) Die Buchung eines Team-Arena-Events zu einem bestimmten Termin ist daher unmittelbar verbindlich. Die nachfolgenden vertraglichen Stornierungsregelungen bleiben davon unberührt.
(3) Für den Onlinekauf eines nicht termingebundenen Gutscheins können die gesetzlichen Widerrufsregeln gelten. Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 6 Stornierung und Umbuchung durch den Kunden
(1) Der Kunde kann die Buchung vor Veranstaltungsbeginn in Textform stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei TEAMARENA.
(2) Storniert der Kunde, kann TEAMARENA anstelle der konkret berechneten Schäden und Aufwendungen folgende pauschalierte Entschädigung verlangen. Grundlage ist der vereinbarte Gesamtpreis der stornierten Leistungen:
| Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung | Pauschalierte Entschädigung |
| mehr als 30 Kalendertage vor dem Termin | 40 % des vereinbarten Gesamtpreises |
| 29 bis 15 Kalendertage vor dem Termin | 50 % des vereinbarten Gesamtpreises |
| 14 bis 7 Kalendertage vor dem Termin | 60 % des vereinbarten Gesamtpreises |
| 6 bis 1 Kalendertag vor dem Termin | 85 % des vereinbarten Gesamtpreises |
| am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen | 100 % des vereinbarten Gesamtpreises |
(3) Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass TEAMARENA kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. TEAMARENA bleibt der Nachweis eines höheren konkreten Schadens vorbehalten. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Belegung werden angerechnet.
(4) Für gesondert beauftragte Fremdleistungen, insbesondere Catering, Fotografen, Transfers oder individualisierte Produktionen, können abweichende Stornokosten gelten, wenn diese im Angebot transparent ausgewiesen wurden oder TEAMARENA entsprechende nicht vermeidbare Kosten des Drittanbieters nachweist.
(5) Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Sagt TEAMARENA einer Umbuchung zu, werden bereits angefallene oder durch die Umbuchung verursachte Mehrkosten vorab mitgeteilt. Der ursprüngliche Termin bleibt bis zur Bestätigung des neuen Termins verbindlich.
§ 7 Ankunft, Verspätung und Nichterscheinen
(1) Die Gruppe soll zu der in der Buchungsbestätigung genannten Ankunftszeit, andernfalls spätestens 15 Minuten vor dem vereinbarten Beginn, vollständig vor Ort sein. Die Veranstaltung beginnt grundsätzlich zum vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Bei einer vom Kunden oder seinen Teilnehmern zu vertretenden Verspätung kann sich die Spiel- oder Veranstaltungszeit entsprechend verkürzen, wenn eine Verlängerung wegen nachfolgender Buchungen oder betrieblicher Abläufe nicht möglich ist. Der vereinbarte Preis bleibt in diesem Fall bestehen.
(3) Erscheint die Gruppe nicht oder so spät, dass eine sichere oder sinnvolle Durchführung nicht mehr möglich ist, gilt die Veranstaltung als vom Kunden am Veranstaltungstag storniert.
§ 8 Teilnahmevoraussetzungen, Minderjährige und Sicherheit
(1) Buchungen dürfen nur von voll geschäftsfähigen Personen oder wirksam vertretenen Unternehmen vorgenommen werden. Für Veranstaltungen mit Minderjährigen gelten die im Angebot oder bei der jeweiligen Veranstaltung genannten Altersangaben. Minderjährige dürfen nur unter der vereinbarten Aufsicht und, soweit erforderlich, mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten teilnehmen.
(2) Jeder Teilnehmer muss den Anweisungen der Spielleitung und des Personals sowie den Sicherheits-, Brand- und Hausregeln folgen. Sicherheitseinrichtungen, abgesperrte Bereiche, technische Anlagen und nicht freigegebene Spielgeräte dürfen nicht eigenmächtig benutzt, verändert oder betreten werden.
(3) Einzelne Spiele können Bewegung, schnelle Reaktionen, Lichteffekte, Nebel, erhöhte Lautstärke oder vergleichbare Showeffekte beinhalten. Teilnehmer mit gesundheitlichen Einschränkungen, Schwangerschaft, Epilepsie, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Mobilitätseinschränkungen oder sonstigen Bedenken sollen TEAMARENA möglichst bereits vor der Buchung, spätestens aber vor Veranstaltungsbeginn informieren. TEAMARENA prüft angemessene Anpassungen, soweit diese sicher und mit vertretbarem Aufwand möglich sind. Eine medizinische Beratung wird nicht geschuldet.
(4) Die Teilnahme an einzelnen Spielen ist freiwillig. Teilnehmer dürfen ein Spiel auslassen, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Preisreduzierung entsteht, sofern die gebuchte Gesamtleistung im Übrigen vertragsgemäß erbracht wird.
(5) TEAMARENA darf Teilnehmer von einzelnen Spielen oder der gesamten Veranstaltung ausschließen, wenn konkrete Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen eine Gefahr für sich, andere Personen, den Betrieb oder das Inventar ausgeht. Dies gilt insbesondere bei erheblicher Alkoholisierung, Drogenkonsum, aggressivem Verhalten, vorsätzlichen Regelverstößen oder ansteckenden Erkrankungen. Beruht der Ausschluss auf einem vom Teilnehmer zu vertretenden Verhalten, besteht kein Erstattungsanspruch.
§ 9 Hausordnung und Verhalten in der Arena
(1) In den Innenräumen besteht Rauchverbot. Der Besitz oder Konsum illegaler Drogen sowie das Mitbringen von Waffen, Feuerwerkskörpern oder sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt.
(2) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von TEAMARENA. Alkohol darf ausschließlich in den freigegebenen Bereichen und unter Beachtung des Jugendschutzgesetzes konsumiert werden.
(3) Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung mitgebracht werden. Gesetzlich anerkannte Assistenzhunde sind nach rechtzeitiger Abstimmung zulässig, soweit nicht im Einzelfall zwingende Sicherheitsgründe entgegenstehen.
(4) Dekorationen, Branding, Aufbauten oder eigene Technik dürfen nur nach vorheriger Freigabe angebracht oder betrieben werden. Flucht- und Rettungswege, Brandschutzeinrichtungen sowie technische Anlagen müssen jederzeit frei und zugänglich bleiben.
§ 10 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
(1) Foto-, Video- und Tonaufnahmen durch Kunden und Teilnehmende sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von TEAMARENA..
(2) Soweit es für Spielleitung und Sicherheit erforderlich ist, kann das Geschehen während der Veranstaltung innerhalb des Operatorbereichs live visuell oder akustisch verfolgt werden. Eine Speicherung findet nur statt, wenn hierüber gesondert informiert wird und eine Rechtsgrundlage besteht.
(3) Werbe- oder Veröffentlichungsaufnahmen durch TEAMARENA erfolgen nicht allein aufgrund dieser AGB. Hierfür wird vorab eine gesonderte, freiwillige Einwilligung der erkennbaren Personen oder eine andere geeignete Rechtsgrundlage eingeholt. Die Teilnahme und der Preis dürfen nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine Werbeeinwilligung erteilt wird.
(4) Die Beauftragung eigener Fotografen, Videografen oder Medienproduktionen durch den Kunden ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von TEAMARENA.
§ 11 Pflichten des Kunden und Schäden
(1) Der Kunde hat TEAMARENA alle für die sichere und vertragsgemäße Durchführung wesentlichen Umstände rechtzeitig mitzuteilen, insbesondere besondere Anforderungen, Einschränkungen, geplante eigene Programmpunkte und die Teilnahme Minderjähriger.
(2) Räume, Mobiliar, Spielgeräte und technische Einrichtungen sind sorgfältig und nur bestimmungsgemäß zu behandeln. Schäden oder Störungen sind dem Personal unverzüglich anzuzeigen.
(3) Der Verursacher haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für schuldhaft verursachte Schäden. Der buchende Kunde haftet für Schäden von Teilnehmern nicht allein aufgrund der Gruppenbuchung, sondern nur, soweit ihm ein eigenes Verschulden, insbesondere eine Verletzung vereinbarter Organisations- oder Aufsichtspflichten, zur Last fällt.
§ 12 Catering, Getränke, Allergien und Zusatzleistungen
(1) Bei gebuchten Speisen und Getränken sind Unverträglichkeiten, Allergien, besondere Ernährungsformen und religiöse Vorgaben spätestens zu der in der Auftragsbestätigung genannten Frist, ansonsten unverzüglich und möglichst mindestens sieben Kalendertage vor dem Termin, in Textform mitzuteilen.
(2) TEAMARENA oder der eingesetzte Caterer erteilt die gesetzlich erforderlichen Allergeninformationen. Eine vollständig allergenfreie Zubereitungsumgebung kann nur geschuldet werden, wenn dies ausdrücklich bestätigt wurde. Bei schweren Allergien muss der Kunde vorab klären, ob eine sichere Versorgung möglich ist.
(3) Bei Transfers, Fotografen, Cateringleistungen oder anderen Zusatzleistungen gelten ergänzend die in der Auftragsbestätigung transparent bezeichneten Leistungsbedingungen. Gesetzliche Ansprüche gegen TEAMARENA bleiben bestehen, soweit TEAMARENA selbst Vertragspartner für die Zusatzleistung ist.
§ 13 Mängel und Abhilfe
(1) Der Kunde soll erkennbare Störungen oder Abweichungen unverzüglich während der Veranstaltung mitteilen, damit TEAMARENA nach Möglichkeit Abhilfe schaffen kann. Unterlässt ein Verbraucher die Anzeige, führt dies nicht automatisch zum Verlust gesetzlicher Rechte.
(2) Bei einer nur unerheblichen technischen Störung darf TEAMARENA eine gleichwertige Ersatzlösung einsetzen. Bei wesentlichen Leistungsstörungen gelten die gesetzlichen Rechte.
§ 14 Haftung
(1) TEAMARENA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von TEAMARENA, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenfalls unbeschränkt ist die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von TEAMARENA.
(4) Für Garderobe, Taschen, Mobiltelefone und sonstige mitgebrachte Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen bleibt unberührt.
§ 15 Höhere Gewalt und Absage durch TEAMARENA
(1) Kann die Veranstaltung aufgrund eines von TEAMARENA nicht zu vertretenden, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und auch durch zumutbare Maßnahmen nicht abwendbaren Ereignisses nicht oder nur wesentlich verändert durchgeführt werden, informiert TEAMARENA den Kunden unverzüglich. Dazu können insbesondere behördliche Verbote, Naturereignisse, Krieg, erhebliche Verkehrssperren, überregionale Versorgungs- oder Infrastrukturausfälle oder vergleichbare Fälle höherer Gewalt gehören.
(2) In diesem Fall wird TEAMARENA vorrangig einen zumutbaren Ersatztermin oder eine gleichwertige Ersatzleistung anbieten. Kommt keine Einigung zustande oder ist eine Ersatzleistung unzumutbar, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 14.
(3) Erkrankungen einzelner Teilnehmer, Anreiseprobleme der Gruppe oder sonstige Umstände aus dem persönlichen Risikobereich des Kunden gelten nicht als höhere Gewalt im Verhältnis zu TEAMARENA; insoweit gelten die Stornierungsregelungen.
(4) Muss TEAMARENA die Veranstaltung aus einem von TEAMARENA zu vertretenden Grund absagen, werden bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Weitergehende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
§ 16 Gutscheine
(1) Gutscheine können im Rahmen ihrer jeweiligen Bedingungen für Leistungen der TEAMARENA eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen.
(2) Für Gutscheine gilt die gesetzliche Verjährung, sofern keine längere Gültigkeit zugesagt wurde. Bei Wertgutscheinen bleibt ein nicht verbrauchtes Restguthaben bis zum Ablauf der Gültigkeit bestehen.
(3) Gutscheincodes sind wie Zahlungsmittel aufzubewahren. TEAMARENA haftet nicht für die unbefugte Einlösung eines Codes, wenn diese nicht von TEAMARENA zu vertreten ist. Nach Mitteilung eines Verlusts wird TEAMARENA eine Sperrung prüfen, soweit der Gutschein eindeutig zugeordnet und noch nicht eingelöst werden kann.
§ 17 Schutz von Spielinhalten und geistigem Eigentum
(1) Spielkonzepte, Aufgaben, Grafiken, Software, Moderationsabläufe, Auswertungen, Designs, Marken und sonstige Inhalte sind rechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe oder kommerzielle Nutzung ist ohne vorherige Zustimmung nicht gestattet.
(2) Teilnehmer dürfen Eindrücke über die Veranstaltung teilen, sollen dabei jedoch keine vollständigen Aufgabenlösungen, internen Abläufe oder nicht freigegebenen Spielinhalte veröffentlichen, wenn dadurch das Spielerlebnis späterer Gruppen oder berechtigte Geschäftsinteressen von TEAMARENA beeinträchtigt werden.
§ 18 Kommunikation über WhatsApp
(1) TEAMARENA bietet WhatsApp als freiwilligen zusätzlichen Kontaktweg an. Kunden können jederzeit stattdessen E-Mail oder Telefon nutzen. Die Nutzung von WhatsApp ist weder Voraussetzung für eine Anfrage noch für einen Vertragsschluss.
(2) Bei einer Kommunikation über WhatsApp werden insbesondere Mobilfunknummer, Profilname, Nachrichteninhalte, Anhänge sowie Kommunikations- und Gerätedaten verarbeitet. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von TEAMARENA im Abschnitt „Kontakt über WhatsApp“.
(3) Der Kunde soll über WhatsApp keine besonders sensiblen Daten, Zahlungsdaten, Ausweiskopien oder Gesundheitsunterlagen übermitteln. Für vertrauliche oder fristgebundene Mitteilungen empfiehlt sich zusätzlich der Versand per E-Mail.
(4) Werbliche Nachrichten über WhatsApp werden nur versandt, wenn hierfür eine gesonderte rechtliche Grundlage besteht. Eine Kontaktaufnahme des Kunden über den WhatsApp-Button stellt für sich allein keine Einwilligung in Werbung dar.
§ 19 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Einzelheiten, insbesondere zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und Betroffenenrechten, ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von TEAMARENA.
(2) Soweit der Kunde TEAMARENA personenbezogene Daten von Teilnehmern übermittelt, stellt er sicher, dass die Übermittlung rechtmäßig erfolgt und die betroffenen Personen die erforderlichen Informationen erhalten.
§ 20 Verbraucherstreitbeilegung
(1) TEAMARENA beziehungsweise die GERRIT-Entertainment GmbH & Co. KG ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(2) Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt; ein Link zu dieser Plattform wird daher nicht mehr bereitgestellt.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Fulda Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
§ 22 Schlussbestimmungen
(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Änderungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen. Individuelle Abreden haben gemäß § 305b BGB stets Vorrang; der Vorrang individueller Vereinbarungen wird durch diese Textformregelung nicht eingeschränkt.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 31. August 2026




